Sintex Infralog GmbH

Whistleblowing & Hinweisgeberschutz

Durch das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) werden alle Personen (HinweisgeberInnen) geschützt, die Informationen über illegale oder fragwürdige Praktiken (Korruption, Umweltgefährdung, etc.) innerhalb ihres beruflichen Umfelds weitergeben. Um sicherzustellen, dass diese Handlungen frühzeitig erkannt und geahndet werden, haben wir ein Hinweisgebersystem eingerichtet. Dieses kann sowohl von eigenen Mitarbeitern, Geschäftspartnern, Kunden als auch Lieferanten oder anderen externen HinweisgeberInnen genutzt werden.

Es unterliegt den HinweisgeberInnen zu entscheiden, ob diese eine Meldung namentlich oder anonym (z.B. mittels einer anonymen E-Mail) einreichen möchten. Sollten im Laufe der Bearbeitung Fragen aufkommen, kann es sein, dass sich der Ansprechpartner erneut an die HinweisgeberInnen wendet, um diese zu klären.

Die HinweisgeberInnen haben in keinem Fall Konsequenzen für die von ihnen bereitgestellten Informationen zu befürchten.

Im Gegenteil, mit ihren Informationen helfen die HinweisgeberInnen dabei, die Integrität des Unternehmens zu bewahren und Fehlverhalten frühzeitig aufzudecken. Dadurch können Schäden für das Unternehmen, unsere Mitarbeiter und unsere Geschäftspartner verhindert und das Fortbestehen des Unternehmens und der Arbeitsverhältnisse sichergestellt werden.

Wir nehmen jeden Hinweis ernst. Sämtliche Meldungen werden sorgfältig vom Ansprechpartner geprüft und streng vertraulich behandelt. Im Sinne unseres Unternehmens sind wir ausschließlich an den gemeldeten Vorfällen interessiert, nicht an Ihnen als HinweisgeberIn.

Sollten Sie über Missstände oder Fehlverhalten Kenntnis erlangen, bitten wir Sie, diese Informationen per E-Mail an Herrn Patrick Weber, weiterzuleiten.